Kundenbewertungen können über Erfolg und auch Misserfolg eines Produktes, eines Shops oder einer Dienstleistung mitentscheiden. Denn wer bspw. auf der Suche nach einem neuen Produkt, aber auch Friseur oder Arzt ist, der informiert sich vorab zunehmend im Internet. Selbst Empfehlungen von Freunden werden heute zunächst durch eigene Recherchen im Internet validiert. Die hier vorgefundenen Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte können also beeinflussen, ob eine Entscheidung pro oder contra Unternehmen ausfällt. Nun sind sich sowohl Kunden als auch Wettbewerber dieser bestehenden Einflussmöglichkeit durch Kundenbewertungen bewusst.

Und so kann es leider vorkommen, dass Kundenbewertungen von Kunden daher als Druckmittel missbraucht werden: entweder ich bekomme, was ich will oder ich schreibe eine negative Kundenbewertung. Oder es werden bewusst falsche Kundenbewertungen vom Wettbewerb abgegeben, um die eigene Konkurrenz zu schwächen.

Nun ist es allerdings so, dass das Internet keine rechtsfreie Zone ist. Und so dürfen Kundenbewertungen selbstverständlich die individuelle Meinung eines Kunden widerspiegeln, sie dürfen aber nicht den Tatbestand der Verleumdung, Rufschädigung, Betrugs oder Erpressung erfüllen. Denn hierbei handelt es sich um Strafbestände, die juristisch geahndet werden können. Wer sich mit einer solchen, nicht den Tatsachen entsprechenden Kundenbewertung oder der Androhung einer solchen konfrontiert sieht, der sollte nicht zögern, in aller Konsequenz einen Anwalt und ggf. die Polizei zu dem Fall hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann bspw. das Mittel der Unterlassungserklärung einsetzen und Anzeige erstatten. Denn der Missbrauch von Bewertungen schadet nicht nur dem jeweiligen Unternehmen, er macht dieses wichtige Instrument auch zunehmend unglaubwürdiger.

Mittlerweile müssen sich Portale wie z.B. Jameda, ein Bewertungsportal für Ärzte, dieser Problematik stellen und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 01.03.2016 reagieren, in dem die Prüfpflicht für Bewertungsportale im medizinischen Sektor konkretisiert werden. Infolge können nun bei Jameda Ärzte Beschwerde bzw. Wiederspruch zu einer Bewertung einlegen. Sobald Jameda Kenntnis von einer Beschwerde hat, muss die Bewertung für die Dauer eines erneuten Prüfprozesses vom Portal genommen werden. Zur weiteren Prüfung wird Jameda den Verfasser der Bewertung kontaktieren und ihn bitten, einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich bei dem bewerteten Arzt in Behandlung war. Als schriftlicher Beleg gilt beispielsweise ein Rezept, eine Überweisung oder eine Terminbestätigung des Arztes. Mehr Infos zum Urteil, des BHG hier.

Durch diese weiterführende Prüfung kann (und soll) zwar Kritik nicht verhindert werden und wenn die Chemie zwischen Arzt und Patient nicht stimmt, wird dies auch nicht gelöst werden können. Jedoch ist es nun nicht mehr so ohne Weiteres möglich, falsche oder unwahre Bewertungen abzugeben, die dem betreffenden Arzt Schaden zufügen können. Auch Amazon nimmt sich bereits seit einiger Zeit des Themas an und ergänzt an Bewertungen den Hinweis, ob es sich um einen verifizierten Kauf handelt. Damit soll klar gestellt sein, dass ein echter Nutzer bzw. Käufer des Produktes dieses auch bewertet. Zudem gibt es die Möglichkeit, (vermeintlichen) Missbrauch bei den Bewertungen zu melden.

Bei Trusted Shops können Händler eine Stellungnahme zu Kundenbewertungen verfassen. So können sie gezielt auf ihrer Meinung nach falsche Aussagen reagieren.

Trotz aller Bemühungen wird es weiterhin Bewertungen geben können, die nicht oder nicht vollständig alle Tatsachen wiedergeben. In Anbetracht der geschilderten Rechtsmittel und bisherigen Entscheidungen und Gerichtsurteilen bleibt aber zu sagen, dass kein Unternehmen falschen Kundenbewertungen schutzlos ausgeliefert ist. Jedes Unternehmen kann sich dagegen zur Wehr setzen.